AG-Programm Frühjahr 2023

In Zusammenarbeit mit der Schulleitung hat der Förderverein der Grundschule am Eichwäldchen wieder ein umfangreiches Angebot an AGs für die Schüler*innen der Grundschule am Eichwäldchen zusammengestellt.

Das AG-Programm selbst findet Ihr in der Schul.Cloud oder unter .

Neben „Klassikern“ wie Fußball, kreativen basteln, Töpfern und Zumba freut sich das AG-Team, in dieser Saison einen Kurs zu Trendsportart „Rope Skipping“ anzubieten. Dieser wird von der elfmaligen Deutschen Meisterin in der Disziplin rhythmische Sportgymnastik, Michaela Kowalski, angeboten. ebenfalls erstmalig ist eine Schulgarten AG dabei, die von unserem Hausmeister Herrn Küpeli zusammen mit Frau Böttger abgeboten wird.

Hier das aktuelle Kursprogramm:

  • Kreatives Basteln I & II (Kl. 1-4, Evi Bosselmann)
  • Fußball AG I & II (Kl. 1-2 und 3-4, Thomas Klein)
  • Rope Skipping (Kl. 3-4, Michaela Kowalski)
  • WingTsun Gewaltprävention (Kl. 2-4, Torsten Lemmerz)
  • Töpfern I & II (Kl. 1-4, Frau Dirschauer)
  • Schneller Propeller (Kl. 2-4, Rolf Degel)
  • Zumba Kids I & II (Kl. 1-2 und 3-4, Ellen Beckert)
  • Tennis AG (Kl. 1-4, Marc-Dennis Fuchs)
  • Schulgarten AG (Kl. 1-4, Herr Küpeli)
  • Inline Skating A1, A2 & B (Kl. 1-4, Holger Theisinger)

Die Online-Anmeldung muss bis spätestens 8. Februar 2023 erfolgen.

Unser Ziel ist es, jedem Kind die Möglichkeit zu geben, an einer AG teilzunehmen. Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte vor Abgabe der Anmeldung an den Klassenleh- rer bzw. Klassenlehrerin Ihres Kindes, der bzw. die Ihr Anliegen vertraulich weiterleiten wird. Bitte melden Sie Ihr Kind jedoch unbedingt innerhalb der Frist über das unten genannte Verfahren an.

Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich um eine verbindliche Anmeldung (jedes Kreuz zählt als Anmeldung) handelt, d.h. auch im Fall einer Nicht-Inanspruchnahme des AG-Platzes wird die Kursgebühr fällig (es sei denn, es wird von Ihnen ein Nachrücker gefunden). Der Förderverein prüft nicht, ob sich die gewünschten Kurse überschneiden. Es sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch dann die volle Kursge- bühr anfällt, wenn ein Kind nicht alle Termine einer AG wahrnehmen kann.

  • Bitte geben Sie nur eine Anmeldung pro Kind ab. Anmeldungen, die nach dem Stichtag eingehen, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
  • Die Information darüber, an welcher AG Ihr Kind teilnimmt, wird ab dem 23. Februar 2023 an Ihre angegebene Emailadresse versendet.
  • Wir versuchen bei der Vergabe der Plätze, jedem/jeder Schüler*in einen Platz in seiner Wunsch AG zu vermitteln.
  • Die Teilnahmegebühren, die die Aufwandsentschädigung für die AG-Leiter*innen und Kosten für evtl. benötigtes Material umfassen, sind direkt von den teilnehmenden Schülern an den Kursleiter zu entrichten. Dem AG-Programm ist zu entnehmen, auf welchem Weg die Kurgebühr bezahlt werden kann. Die Kurgebühr muss spätestens am 1. Kurstag beglichen worden sein.
  • Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten unbedingt vollständig an. Die Kursleiter*innen können Sie ansonsten nicht über die AGs (Ausfälle etc.) informieren.
  • Bitte beachten Sie die „Bedingungen für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften“, die Sie den Kursdetails entnehmen können. Mit der Anmeldung Ihres Kindes erklären Sie sich mit diesen einverstanden.
  • Anmeldungen ohne Einverständnis zur Datenschutzerklärung können wir nicht berücksichtigen.

Während der Kursteilnahme können Fotos für unsere Schulzeitung aufgenommen werden, um einzelne AGs in der Schulzeitung zu präsentieren. Bitte geben Sie unbedingt bei der Anmeldung an, ob Sie diesen schulinternen Fotos zustimmen.

Die Schule organisiert die AGs mit Unterstützung des Fördervereins im Interesse der Schüler*innen. Der Förderverein vermittelt lediglich und hat selbst keinen finanziellen Nutzen aus der Veranstaltung der AGs.

Wenn Sie das Engagement des Fördervereins honorieren möchten, zögern Sie nicht, uns eine Spende zukommen zu lassen. Bitte nur Spenden und keine Teilnahmegebühren auf das Konto des Fördervereins überweisen!

Bei Rückfragen zu den AGs wenden Sie sich an:


Bedingungen für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften

Die AG-Teilnehmer*innen haben sich an die in der Arbeitsgemeinschaft geltenden bzw. für die Schule üblichen Regeln zu halten. Bei Nichteinhalten derselben ist der/die AG-Leiter*in berechtigt den AG-Teilnehmenden für diesen Termin von der Teilnahme auszuschließen. Die Erziehungsberechtigten des AG-Teilnehmenden werden darüber telefonisch informiert. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind unverzüglich abzuholen. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine telefonische Erreichbarkeit während der AG Zeiten sicher zu stellen ist.

Sollte zum zweiten Mal aufgrund des Verhaltens des AG-Teilnehmenden ein Ausschluss von der Arbeitsge- meinschaft notwendig sein (dies liegt im alleinigen Ermessen des AG-Leiters/der AG-Leiterin), so kann der/die AG-Teilnehmer*in für sämtliche noch offenen Termine der Arbeitsgemeinschaft ausgeschlossen werden. Eine (Teil-)Erstattung des AG-Beitrages wird nicht erfolgen.

Der/Die AG-Leiter*in ist nicht verpflichtet, bei Ausschluss von Kindern von der AG-Teilnahme diese zum Hort zurückzubringen. In jedem Fall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, das Kind selbst abzuholen.

Bei Schäden an Gegenständen / Ausstattungen des AG-Leiters / der AG-Leiterin / der Schule / anderer Kinder / des Fördervereins, die direkt dem Verursacher zugeordnet werden können, kommen die Erziehungsberechtigten des Verursachers unverzüglich für den entstandenen Schaden auf.